In letzter Zeit sind einige gerichtliche Entscheidungen ergangen, die für die tägliche PR Arbeit von großer Bedeutung sind. So müssen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs entgeltliche Veröffentlichungen mit dem Wort „Anzeige“ gekennzeichnet sein. Unscharfe Bezeichnungen für „sponsored by“ reichen nicht aus. Außerdem stellte das Oberlandesgericht München fest, dass das Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit des Art. 5 Abs. 1 GG auch kommerzielle Meinungsäußerungen mit wertendem, meinungsbildendem Inhalt schützt. Und, laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm , sind Werbeleistungen (dazu zählt auch PR-Arbeit), die aufgrund von entsprechenden Verträgen in Deutschland für ein Drittland erbracht werden, das nicht zur EU oder zum EWR gehört, in Deutschland nicht umsatzsteuerpflichtig. mehr... |